Wegfall statistischer Meldepflichten
Neu: Für Existenzgründerinnen und -
gründer entfallen eine Reihe statistischer Meldepflichten.
Hintergrund: Für Existenzgründerinnen und -gründer besteht im Jahr der Betriebseröffnung keine Meldepflicht mehr für folgende Statistiken: Kostenstrukturstatistik, Dienstleistungsstatistik, Statistik im Produzierenden Gewerbe, Rohstoffstatistik, Handwerksstatistik, Handelsstatistik, Beherbergungsstatistik, Preisstatistik, Verdienststatistik.
In den beiden folgenden Kalenderjahren besteht nur dann Auskunftspflicht, wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mehr als 500.000 Euro Umsatz bzw. Einnahmen erzielt. Statistische Erhebungen bei Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten werden auf drei Stichproben pro Jahr beschränkt.
Quelle: Existenzgründerportal Newsletter Nr. 46 in 01/2008