
Hintergrund: Selbständige können sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterversichern. Voraussetzung ist, dass
1. der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III, zum Beispiel einem Beschäftigungsverhältnis, gestanden hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder mehrere einzelne Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Kann diese versicherungspflichtige Zeit nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen werden, wird auch der Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III wie z.B. Arbeitslosengeld als Voraussetzung akzeptiert. Die Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle.
2. der Antragsteller unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen hat und
3. Versicherungspflicht anderweitig nicht besteht.
Der Antrag ist spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu stellen.