
Die Abschaffung dieser Befragungen wird die Handwerksunternehmen jährlich von Bürokratiekosten in Höhe von circa 3, 3 Millionen Euro entlasten. Mit dem Artikel 4 des Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften wurde die Umstellung dieser Statistik rechtlich geregelt.