Mitteilung über staatliche Beihilfen in Form von Garantien überarbeitet
Kommission vereinfacht Förderung von KMU
De EU-Kommission möchte die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtern. Dazu will sie die Regelungen zu staatlichen Förderungen von KMU vereinfachen und hat als ersten Schritt die geltende Mitteilung über staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften ("Garantien") überarbeitet. Bei der Unterstützung der Entwicklung von Unternehmen sind staatliche Beihilfen besonders für KMU wichtig, die meist über wenig Eigenkapital und keine ausreichend stabilen Ressourcen verfügen. An den Garantien interessiert sind auch die Mitgliedstaaten, da sie sich positiv auf Haushaltsmittel auswirken. Die verbesserten Vorschriften sollen nun allen Betroffenen eine Orientierungshilfe und mehr Rechtssicherheit bieten und es somit leichter machen, herauszufinden, ob eine Garantie staatliche Beihilfen enthält oder nicht.
Um das Beihilfeelement einer Garantie zu ermitteln setzt die Kommission bei KMU auf drei neue Möglichkeiten: Erstens gibt es feste, auf Bonitätsstufen beruhende Safe-Harbour-Prämien. Sie gelten als marktkonform und damit beihilfefrei. Zweitens gilt eine jährliche Prämie von 3, 8 Prozent, auch wenn kein Rating existiert (bspw. bei Start-up-Unternehmen). Und drittens darf pauschal eine Einheitsprämie angewandt werden, wenn die Garantiesumme 2, 5 Millionen Euro pro Unternehmen nicht überschreitet.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=
MEMO/08/313&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en.
Unter http://ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/reform/reform.cfm kann man die gesamte Mitteilung nachlesen.
Quelle: Europa Info Mittelstand Mai 2008