Krankenversicherung und Krankengeld für Selbständige
Für freiwillig versicherte Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt im neuen Jahr der einheitliche ermäßigte Beitragssatz von 14, 9 Prozent. Der Versicherungsschutz umfasst allerdings keinen Krankengeldanspruch. Selbständige können sich ihren Krankengeldanspruch über einen Wahltarif sichern, wobei sie sich drei Jahre an den Tarif und ihre Krankenversicherung binden. Alternativ besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung.
Eine andere Regelung gilt für Selbständige, die bei der Künstlersozialkasse versichert sind. Sie zahlen einen Beitragssatz von 15, 5 Prozent an ihre Krankenversicherung und behalten ihren Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Quelle: Existenzgründungsportal Newsletter Nr. 57 in 12/2008