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Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV)

Ab 1. Januar 2009 sind nicht versicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Außerdem wird der bisherige modifizierte Standardtarif in den Basistarif überführt. Der Basistarif bietet - genauso wie der bisherige "modifizierte Standardtarif" - Personen, die über keinen Versicherungsschutz verfügen, aber zuletzt in der privaten Krankenversicherung versichert waren, die Chance, wieder einen Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Der Basistarif steht Selbständigen offen, die zuletzt privat krankenversichert waren oder der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind. Versicherungsunternehmen dürfen niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nich t erlaubt. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.

Quelle: Existenzgründungsportal Newsletter Nr. 57 in 12/2008
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