SCHUFA-Auskunft bei Beantragung von Förderkreditprogrammen
Ab 01.03.2009: Gründer, Freiberufler, Kleingewerbetreibende, natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, und Gesellschafter einer GbR müssen ab dem 2.Quartal 2009 für die folgenden Kredit-
Programme eine SCHUFA-Auskunft vorlegen:
- KfW-Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung
- Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Gründung
- Unternehmerkapital - KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen
- ERP-Innovationsprogramm
Quelle: Existenzgründungsportal Newsletter Nr. 57 in 12/2008