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SCHUFA-Auskunft bei Beantragung von Förderkreditprogrammen

Ab 01.03.2009: Gründer, Freiberufler, Kleingewerbetreibende, natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, und Gesellschafter einer GbR müssen ab dem 2.Quartal 2009 für die folgenden Kredit-Programme eine SCHUFA-Auskunft vorlegen:

- KfW-Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung
- Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Gründung
- Unternehmerkapital - KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen
- ERP-Innovationsprogramm

Quelle: Existenzgründungsportal Newsletter Nr. 57 in 12/2008
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