Förderkriterien zur Ausstellung von Bildungsschecks geändert
Mit dem Bildungsscheck unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung Mitarbeiter/innen in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen wollen. Nach den neuen Richtlinien, die im Januar in Kraft getreten sind, können Unternehmen pro Kalenderjahr noch maximal zehn Bildungsschecks für Mitarbeiter/innen beantragen. Beschäftigte, die schon einen Bildungsscheck erhalten haben, müssen nun mindestens ein Jahr warten, ehe sie einen weiteren Bildungsscheck erhalten können.