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So unterstützt das Land mittelständische Unternehmen

Umsatzrückgänge, der teilweise Rückzug von Warenkreditversicherern und Kredite, die nicht oder aber zu deutlich schlechteren Konditionen verlängert werden: Die Finanz- und Wirtschaftskrise erreicht zunehmend auch Unternehmen mit solider Vermögenssubstanz und einem guten Rating. Hier gilt es, einen zeitweiligen Liquiditätsmangel zu überbrücken und Zukunftsinvestitionen möglich zu machen, um diese an sich ja wettbewerbsfähigen Unternehmen zu sichern.


Spezielle Hilfen von Land und Bund

Land und Bund sowie ihre Förderbanken bieten spezielle Hilfen wie Bürgschaften und Haftungsfreistellungen für diese Situation an. Wichtig ist: Je früher ein Unternehmen handelt und sich informiert, umso größer die Chance, dass die Hilfen greifen. Denn die Unterstützungsmöglichkeiten nehmen in dem Maße ab, wie sich ein Unternehmen der Insolvenz nähert. Für ein erstes vertrauliches Informationsgespräch hat das Land bei der NRW.BANK eine Infoline für mittelständische Unternehmen eingerichtet:

NRW.BANK-Infoline: 0211/ 91741-4800

Die Förderberater der NRW.BANK bei der NRW.BANK-Infoline informieren und beraten individuell und diskret mittelständische Unternehmen über diese und weitere Förderinstrumente. Als Berater der Förderbank des Landes sind sie der Neutralität verpflichtet. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten sollten sich so früh wie möglich hier melden, um alle Möglichkeiten zum Erhalt auszuloten. Zudem sollten sie das Gespräch mit ihrer Hausbank suchen. Denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordern immer, dass das Vorhaben durch eine Hausbank begleitet wird.

Ansprechpartner im Netzwerk Unternehmensicherung

Unternehmen, die insbesondere in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind, können sich direkt an einen Ansprechpartner in ihrer Region wenden. Die Netzwerkpartner vor Ort übernehmen Moderations- und Vermittlungsfunktionen, informieren über Unterstützungsmöglichkeiten und geben einen Überblick über die nächsten Schritte.

Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie in dieser Übersicht (PDF, 260 kB).

Instrumente zur Liquiditätssicherung und Investitionsstärkung

Überbrückung von Liquiditätsengpässen
- Verbürgung von Krediten von bis zu 80 Prozent durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank oder des Landes. Die Landesregierung hat den Bürgschaftsrahmen von 900 Millionen Euro auf 1, 5 Milliarden Euro erhöht.
- Das neue KfW-Sonderprogramm 2009 bietet Haftungsfreistellungen von 50% für Betriebsmittelkredite.
- Zinsgünstige Betriebsmittelkredite für KMU mit 80% Ausfallbürgschaft durch den NRW.BANK.Mittelstandskredit.

Finanzierung von Investitionen und Innovationen
- Kredite im Rahmen des neuen KfW-Sonderprogramms 2009 bis 50 Millionen Euro und Haftungsfreistellungen bis 90%.
- KMU-Investitionsdarlehen bis 1 Millionen Euro mit 100% Haftungsfreistellung durch die NRW.BANK (NRW/EU.Investitionskapital).
- Zinsgünstige Investitionsdarlehen bis 5 Millionen Euro, kombinierbar mit einer 80-prozentigen Landesbürgschaft durch den NRW.BANK.Mittelstandskredit.
- Neu: Investitionszuschüsse für arbeitsplatzsichernde Maßnahmen und für den Erwerb eines von Stilllegung bedrohten Betriebs in speziellen Fördergebieten des Landes.
- Zuschüsse für Unternehmen für Forschung und Entwicklung im Energiebereich im Rahmen des Programms Progres.NRW.

Umstrukturierungsberatung
- Neu: Zuschüsse für Umstrukturierungsberatung im Rahmen der RWP-Beratungsförderung für mittelständische Unternehmen, die sich in Folge der Wirtschaftskrise bzw. zur Sicherstellung einer Finanzierung neu aufstellen müssen.

Vereinfachung des Vergaberechts

Die Landesregierung hat in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Bundesregierung zum Konjunkturpaket II durch Erlass (PDF, 30 kB) eine Vereinfachung des Vergaberechts bis Ende 2010 beschlossen. Durch den Verzicht auf aufwändige Verfahren der öffentlichen Ausschreibung bzw. eines Teilnahmewettbewerbs werden die Spielräume der öffentlichen Auftraggeber im Land Nordrhein-Westfalen, Beschaffungsvorgänge spürbar zu beschleunigen bzw. zu vereinfachen, erheblich erweitert.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
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