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Wirtschaftsfonds Deutschland

Das Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Konjunkturpakete I und II ein besonderes Kredit- und Bürgschaftsprogramm aufgelegt: Aus dem "Wirtschaftsfonds Deutschland" können Unternehmen in Deutschland gefördert werden, um ihre Schwierigkeiten anlässlich der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zu meistern.

Der Fonds ist mit insgesamt 115 Milliarden Euro ausgestattet und besteht aus vier großen Blöcken:

- dem KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen
- dem KfW-Sonderprogramm - Große Unternehmen
- den KfW-Krediten für Konsortialfinanzierungen
- und dem Bürgschaftsprogramm

Das KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen bietet - wie der Name schon sagt - mittelständischen Unternehmen Kredite an: entweder zur Finanzierung von Investitionsvorhaben, oder auch zur Betriebsmittelfinanzierung, also z.B. für Löhne und Gehälter, Lieferantenverbindlichkeiten oder auch die Vorfinanzierung von Aufträgen. Das Programm ist für Unternehmen gedacht, deren Umsatz 500 Millionen Euro im Jahr nicht überschreitet. Es ist auch für Freiberufler zugänglich. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50 Millionen Euro pro Vorhaben, die Obergrenze für so genannte Projektfinanzierungen beträgt 200 Millionen Euro.

Für größere Unternehmen gibt es das KfW-Sonderprogramm - Große Unternehmen. Gefördert werden hier Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 300 Millionen Euro

Ob mittelständische oder Großunternehmen: Wer einen Kredit beantragen will, muss das bei seiner Hausbank tun. Die Hausbank leitet, wenn sie die Erfolgsaussichten des Vorhabens positiv beurteilt, die Antragsunterlagen an die KfW Mittelstandsbank weiter. Sie ist im Auftrag der Bundesregierung für die Durchführung des Programms verantwortlich.

Eine Besonderheit der Sonderprogramme liegt darin, dass die Hausbanken, die Kredite aus dem Sonderprogramm-Topf ausreichen, von der KfW weitgehend von Risiken entlastet werden: durch eine so genannte Haftungsfreistellung. Beim KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen umfasst diese Entlastung bei Krediten für Investitionen 90 Prozent. Wenn der Kredit zur Finanzierung von Betriebsmitteln dienen soll, 60 Prozent. Beim KfW-Sonderprogramm - Große Unternehmen umfasst die Haftungsfreistellung 70 Prozent für eine Investitionsfinanzierung, für eine Betriebsmittelfinanzierung 50 Prozent.

Bei den KfW-Krediten für Konsortialfinanzierungen muss man wissen: Großunternehmen werden oft von mehreren Banken gemeinsam, so genannten Bankenkonsortien, finanziert. Da es in der gegenwärtigen Situation häufig schwierig ist, eine ausreichende Zahl von Banken für solche Vorhaben zu gewinnen, hat die Bundesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich die KfW als Partner an der Finanzierung von Großunternehmen und am damit verbundenen Risiko beteiligen kann.

Eine solche Konsortialfinanzierung ist möglich für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. Dabei übernimmt die KfW bei Konsortialfinanzierungen maximal 200 Millionen Euro. Unter dem Strich darf dieser KfW-Anteil aber nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Finanzierung ausmachen. Anträge auf eine Konsortialfinanzierung mit der KfW müssen Unternehmen bei ihrer Hausbank stellen, die dann die gesamte Finanzierung auch abwickelt.

Der "Wirtschaftsfonds Deutschland" umfasst neben den Kreditprogrammen auch ein Bürgschaftsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 75 Milliarden Euro. Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise ist es für viele Unternehmen schwieriger geworden, Bankkredite zu erhalten. Es fehlt ihnen insbesondere häufig an Sicherheiten. Das Bürgschaftsprogramm verschafft an dieser Stelle Erleichterung.

Der Bund entlastet damit sowohl die Bürgschaftsbanken als auch die Länder bzw. Landesförderbanken, die Unternehmen bei fehlenden Sicherheiten durch Bürgschaften unter die Arme greifen, und zwar auf drei verschiedenen Ebenen, je nachdem, wie hoch die Bürgschaftssumme ist.

Kleinere und mittlere Bürgschaften bieten die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern an. Um den Bürgschaftsbanken ihre Entscheidung zu erleichtern, eine solche Bürgschaft zu übernehmen, stehen der Bund und das jeweilige Land von jeher für den Großteil der übernommenen Bürgschaft gerade: durch so genannte Rückbürgschaften. Der verbleibende Risikoanteil der Bürgschaftsbanken wird im Rahmen der Konjunkturprogramme nunmehr um weitere zehn Prozentpunkte reduziert. Dafür erhöht der Bund entsprechend seinen Rückbürgschaftsanteil. Der Höchstbetrag für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken wurde von einer Million auf zwei Millionen Euro angehoben.

Dort, wo die Bürgschaftsbanken nicht zuständig sind, übernehmen die Länder Bürgschaften für Beträge zwischen zwei Millionen und 50 Millionen Euro (in den neuen Ländern bis zehn Millionen Euro). Auch hier gibt es eine Risikobeteiligung des Bundes. Er übernimmt nunmehr 50 Prozent der Bürgschaft.

Für Bürgschaftsbeträge, die 10 Millionen Euro (in den neuen Bundesländern) bzw. 50 Millionen Euro (in den alten Bundesländern) übersteigen, gibt es parallele Bund-Länder-Bürgschaften. In den neuen Bundesländern teilen sich Bund und Länder dabei das Risiko im Verhältnis 60 zu 40; in den alten Bundesländern liegt die Risikoverteilung bei 50 zu 50.

Die Bürgschaften im Rahmen des "Wirtschaftsfonds Deutschland" umfassen nicht nur wie bisher vornehmlich Investitionsmittelfinanzierungen, sondern gelten auch für Betriebsmittelfinanzierungen. Sie decken unter besonderen Voraussetzungen künftig bis zu 90 Prozent des Ausfallrisikos ab.

Für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken können Banken einen Antrag bei der Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland einreichen. Geht es um Landesbürgschaften oder kombinierte Bund-Länder-Bürgschaften, so kann die Hausbank einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen, dem so genannten Mandatar des Landes bzw. des Bundes.

Die Angebote des "Wirtschaftsfonds Deutschland" gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden.

Quelle: Existenzgründungsportal Newsletter Nr. 62 in 05/2009
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