
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Konjunkturpakete I und II ein besonderes Kredit- Der Fonds ist mit insgesamt 115 Milliarden Euro ausgestattet und besteht aus vier großen Blöcken:
- Das KfW- Für größere Unternehmen gibt es das KfW- Ob mittelständische oder Großunternehmen: Wer einen Kredit beantragen will, muss das bei seiner Hausbank tun. Die Hausbank leitet, wenn sie die Erfolgsaussichten des Vorhabens positiv beurteilt, die Antragsunterlagen an die KfW Mittelstandsbank weiter. Sie ist im Auftrag der Bundesregierung für die Durchführung des Programms verantwortlich.
Eine Besonderheit der Sonderprogramme liegt darin, dass die Hausbanken, die Kredite aus dem Sonderprogramm- Bei den KfW- Eine solche Konsortialfinanzierung ist möglich für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. Dabei übernimmt die KfW bei Konsortialfinanzierungen maximal 200 Millionen Euro. Unter dem Strich darf dieser KfW- Der "Wirtschaftsfonds Deutschland" umfasst neben den Kreditprogrammen auch ein Bürgschaftsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 75 Milliarden Euro. Aufgrund der Finanz- Der Bund entlastet damit sowohl die Bürgschaftsbanken als auch die Länder bzw. Landesförderbanken, die Unternehmen bei fehlenden Sicherheiten durch Bürgschaften unter die Arme greifen, und zwar auf drei verschiedenen Ebenen, je nachdem, wie hoch die Bürgschaftssumme ist.
Kleinere und mittlere Bürgschaften bieten die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern an. Um den Bürgschaftsbanken ihre Entscheidung zu erleichtern, eine solche Bürgschaft zu übernehmen, stehen der Bund und das jeweilige Land von jeher für den Großteil der übernommenen Bürgschaft gerade: durch so genannte Rückbürgschaften. Der verbleibende Risikoanteil der Bürgschaftsbanken wird im Rahmen der Konjunkturprogramme nunmehr um weitere zehn Prozentpunkte reduziert. Dafür erhöht der Bund entsprechend seinen Rückbürgschaftsanteil. Der Höchstbetrag für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken wurde von einer Million auf zwei Millionen Euro angehoben.
Dort, wo die Bürgschaftsbanken nicht zuständig sind, übernehmen die Länder Bürgschaften für Beträge zwischen zwei Millionen und 50 Millionen Euro (in den neuen Ländern bis zehn Millionen Euro). Auch hier gibt es eine Risikobeteiligung des Bundes. Er übernimmt nunmehr 50 Prozent der Bürgschaft.
Für Bürgschaftsbeträge, die 10 Millionen Euro (in den neuen Bundesländern) bzw. 50 Millionen Euro (in den alten Bundesländern) übersteigen, gibt es parallele Bund- Die Bürgschaften im Rahmen des "Wirtschaftsfonds Deutschland" umfassen nicht nur wie bisher vornehmlich Investitionsmittelfinanzierungen, sondern gelten auch für Betriebsmittelfinanzierungen. Sie decken unter besonderen Voraussetzungen künftig bis zu 90 Prozent des Ausfallrisikos ab.
Für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken können Banken einen Antrag bei der Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland einreichen. Geht es um Landesbürgschaften oder kombinierte Bund- Die Angebote des "Wirtschaftsfonds Deutschland" gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden.
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