
Die Künstlersozialversicherung konnte durch konjunkturell bedingte Auftragsrückgänge im letzten Jahr entstandene Einnahmeausfälle mit Überschüssen aus den Vorjahren ausgleichen. So kann die Künstlersozialabgabe zum kommenden Jahr mit 3, 9 Prozent auf niedrigem Niveau konstant gehalten werden. Vor dem schwierigen wirtschaftlichen Hintergrund ist das ein gutes Ergebnis. Auch 2011 bleibt es damit bei einem im Vergleich zu 2005 um zwei Prozentpunkte abgesenkten Abgabesatz.
Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland durch die Abgabe der Verwerter, durch einen Bundeszuschuss und durch eigene Beiträge einen günstigen Zugang zur Renten- Mit der Künstlersozialversicherungsnovelle wurde im Jahr 2007 die Kontrolle der Abgabepflicht von Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Werke verwerten, verstärkt. Seither klären die Träger der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfungen Unternehmen über die Pflicht zur Abgabe auf und veranlagen sie. Dies sorgt für eine gerechte Lastenverteilung und eine solide Finanzbasis.
![]()