Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen geben.
KfW-Gründerkredit
Der KfW-Gründerkredit ist für Personen und Unternehmen, die sich selbständig machen wollen oder höchstens drei Jahre selbständig sind. Er besteht aus zwei Teilen: dem KfW-Gründerkredit - StartGeld und dem KfW-Gründerkredit - Universell.
KfW-Gründerkredit - StartGeld (bis 100.000 Euro)
Der KfW-Gründerkredit - StartGeld ist das Nachfolgeprogramm des Förderprogramms KfW-StartGeld, das zum 31.3.2011 eingestellt wird. Wie das "alte" KfW-StartGeld richtet sich der neue KfW-Gründerkredit - StartGeld an Gründerinnen und Gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und an Freiberufler (auch Heilberufe). Auch Unternehmensnachfolger können das Darlehen nutzen.
Gefördert werden beispielsweise Investitionen oder Betriebsmittel für Neugründungen oder Betriebsübernahmen. Darüber hinaus können der Kaufpreis für ein Unternehmen, der Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert werden. Der KfW-Gründerkredit - StartGeld kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen nur im Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Nebenerwerb mittelfristig (ca. drei Jahre) zu einem Vollerwerb wird.
Bis hierher unterscheide sich der neue KfW-Gründerkredit - StartGeld nicht von dem bisherigen KfW-StartGeld, so Anja Bukowski, Abteilungsdirektorin im Geschäftsbereich Mittelstandsbank der KfW Bankengruppe. "Neu ist aber: Der Finanzierungshöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Außerdem können neuerdings 30.000 Euro statt nur 20.000 Euro für Betriebsmittel (z.B. Auffüllen des Warenlagers) gewährt werden. Dazu kommt, dass die Beantragung des KfW-Gründerkredits - StartGeld einfacher ist als beim KfW-StartGeld: Die KfW verlangt für Vorhaben mit einem Kreditbetrag bis zu 25.000 Euro keinen Liquiditätsplan. Ein solcher Liquiditätsplan zeigt uns u.a., dass und wie der Kreditnehmer die Kreditrückzahlung eingeplant hat. Wir verzichten bei den geringeren Kreditsummen auf einen solchen Liquiditätsplan, auch deswegen, weil er gerade bei Kleingründungen schwer zu erstellen ist. Sinnvoll ist er trotzdem. Der neue KfW-Gründerkredit - StartGeld kann auch für eine erneute Existenzgründung nach einem unternehmerischen Scheitern genutzt werden. Das war beim alten StartGeld zwar auch schon so. Aber jetzt fördert die KfW die berühmte zweite Chance auch dann, wenn der Kreditnehmer seinen vorherigen Kredit nicht zurückzahlen konnte und ein finanzieller Schaden für die KfW entstanden war."
Antragsteller müssen beim KfW-Gründerkredit - StartGeld bankübliche Sicherheiten mitbringen. Allerdings ist das Förderdarlehen standardmäßig mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank (Bank oder Sparkasse) ausgestattet.
Was bedeutet Haftungsfreistellung?
Förderkredite (nicht nur der KfW) müssen fast immer bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) beantragt werden. Diese leiht die Fördersumme bei einer Förderbank (z.B. KfW Bankengruppe) und verleiht die Summe dann ihrerseits an Gründer oder Unternehmer. Der Kreditnehmer, dem die Hausbank ein bewilligtes Förderprogramm-Darlehen auszahlt, haftet der Hausbank gegenüber für die gesamte Kreditsumme. Die Hausbank wiederum haftet ihrerseits dem Geldgeber gegenüber (z.B. KfW Bankengruppe) - ebenfalls für den gesamten Darlehensbetrag.
Diese Haftung der Hausbank gegenüber der Förderbank kann aber durch eine Haftungsfreistellung reduziert werden, indem die Förderbank der Hausbank einen Teil der Haftung erlässt und dadurch das Risiko mit ihr teilt. Zweck dieser Haftungsfreistellung ist es, Banken und Sparkassen zu motivieren, Gründern und Unternehmen mit geringen Sicherheiten dennoch Kredite zu gewähren. Beim KfW-Gründerkredit - StartGeld übernimmt die KfW Bankengruppe - ohne speziellen Antrag - immer eine Haftungsfreistellung über 80 Prozent der Kreditsumme.
KfW-Gründerkredit - Universell (bis 10. Mio. Euro)
Der KfW-Gründerkredit - Universell entspricht in weiten Teilen dem bisherigen KfW-Unternehmerkredit. Er gilt für die gleichen Förderzwecke wie der KfW-Gründerkredit - StartGeld, allerdings liegt sein Kredithöchstbetrag um ein Vielfaches höher: bei immerhin 10 Mio. Euro. Im Gegensatz zu den festen Zinsen des KfW-Gründerkredits - StartGeld sind hier die Zinsen, die eine Kreditnehmerin oder ein Kreditnehmer bezahlen muss, risikoabhängig: Wird das Vorhaben, das mit diesem Kredit finanziert werden soll, erfolgreich sein? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es scheitert?
Die Möglichkeit, dass die KfW Bankengruppe das Risiko teilweise per Haftungsfreistellung übernimmt, gibt es beim KfW-Gründerkredit - Universell nicht. Das Risiko eines Kreditausfalls trägt allein die Hausbank. Sie ermittelt daher die Höhe des Risikos und legt dann die Höhe der Zinsen fest. Beim Rating berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Bonität des Gründers oder Unternehmers sowie den Wert der verfügbaren Sicherheiten. Dabei gilt: Je besser die Bonität und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten sind, desto niedriger fällt der Zinssatz aus.
"Wir gehen davon aus", so Anja Bukowski, "dass für die meisten Gründerinnen und Gründer, die einen Kredit von nicht mehr als 100.000 Euro brauchen, der KfW-Gründerkredit - StartGeld die erste Wahl ist. Erfahrungsgemäß haben Gründerinnen und Gründer in diesem Kleingründersegment kaum ausreichende Sicherheiten. Genau für diese Zielgruppe ist der KfW-Gründerkredit - StartGeld gedacht. Für diejenigen allerdings, die genügend Sicherheiten haben und Eigenkapital nachweisen können, kommt als Alternative der KfW-Gründerkredit - Universell in Frage. Denn ausreichende Sicherheiten und Eigenkapital führen zu einem guten Ratingergebnis und damit zu günstigen Zinskonditionen, da der Zins beim „Universell“ risikoabhängig ist. Beim KfW-Gründerkredit - StartGeld ist er dagegen fest."
Der KfW-Unternehmerkredit
Der KfW-Unternehmerkredit wird ab dem 1. April 2011 in neuer Form fortgesetzt. In ihm werden das Programm "Kapital für Arbeit und Investitionen", das am 31. März 2011 eingestellt wird, und der bisherige Unternehmerkredit zusammengeführt.
Der neue KfW-Unternehmerkredit bietet einen Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierungen und einen Programmteil B für Nachrangkapital (s.u.) an. Er richtet sich zukünftig an mittelständische Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die die seit mindestens drei Jahren am Markt sind. In Ausnahmenfällen kann dies auch schon früher geschehen.
Der KfW-Unternehmerkredit finanziert Investitionen, z.B. für Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, den Kauf von Maschinen, für Anlagen und Einrichtungsgegenstände, die Kosten für die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder auch den Erwerb einer tätigen Beteiligung. Gefördert werden dabei langfristige Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierungen (bis 10 Mio. Euro)
Der Kredithöchstbetrag pro Einzelunternehmen und auch für eine Gruppe zusammengehöriger Unternehmen beträgt 10 Mio. Euro. Der Kreditnehmer muss dafür bankübliche Sicherheiten stellen. In Ausnahmefällen kann die Hausbank (Bank oder Sparkasse) eine 50-prozentige Haftungsfreistellung bei der KfW Bankengruppe beantragen. Anja Bukowski: "Kreditnehmer, also Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die bereits seit zwei Jahren bestehen bzw. seit zwei Jahren am Markt tätig sind, können einen Kredit mit 50-prozentiger Haftungsfreistellung beantragen. Eine solche 50-prozentige Haftungsfreistellung bietet der Programmteil A des KfWUnternehmerkredits übrigens auch in seiner Betriebsmittelvariante an. Das bedeutet: Die KfW Bankengruppe nimmt der Hausbank bei Krediten zur Finanzierung von Betriebsmitteln die Hälfte des Risikos ab. Die Höchstsumme für eine Haftungsfreistellung bei einem Betriebsmittelkredit beträgt 5 Mio. Euro."
Programmteil B für Nachrangkapital (bis 2 Mio Euro)
Der Kredithöchstbetrag für Nachrangdarlehen aus dem KfWUnternehmerkredit beläuft sich auf 2 Mio. Euro pro Einzelunternehmen oder für eine Gruppe zusammengehöriger Unternehmen. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen, die über eine ausreichende Bonität verfügen. Die Nachrangdarlehen aus Programmteil B werden immer nur in Kombination mit einem Darlehen aus dem Programmteil A des KfW-Unternehmerkredits angeboten. Ein Nachrangdarlehen aus Programmteil B kann dabei aber nur derjenige in Anspruch nehmen, der im Programmteil A keine Haftungsfreistellung erhalten hat. Außerdem müssen Fremdkapital und Nachrangtranche gleich groß sein. Mit der Kombination aus klassischem Kredit und Nachrangdarlehen lassen sich also Vorhaben bis zu einem Volumen von 4 Mio. Euro ausstatten. Sicherheiten sind für die Nachrangtranche nicht erforderlich.
Was sind Nachrangdarlehen?
So genannte Nachrangdarlehen haben den Vorteil, dass für sie keine Sicherheiten gestellt werden müssen und die Darlehensgeber - in diesem Fall die KfW Bankengruppe - in der Reihe der Gläubiger ganz hinten stehen. Das heißt: Sollte das Unternehmen nicht mehr in der Lage sein, seine Kredite zu tilgen und seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, wird zunächst versucht, alle anderen Darlehensgeber zu befriedigen. Erst am Schluss kommt die KfW an die Reihe. Ein Nachrangdarlehen erleichtert daher die weitere Aufnahme von Fremdkapital, da alle anderen Darlehensgeber im "Fall der Fälle" Vorrang haben.
"Es liegt auf der Hand", so Anja Bukowski, "dass die Kombination mit der Nachrangtranche beim KfW-Unternehmerkredit für diejenigen Unternehmen interessant ist, deren Eigenkapitalausstattung es ihnen schwer macht, einen Kredit zu bekommen. Man muss aber auch sehen, dass sich die KfW die Inanspruchnahme der Nachrangtranche natürlich bezahlen lässt. Unternehmen mit einem guten Ratingergebnis brauchen diese Nachrangtranche nicht. Sie können allein einen Kredit aus dem Programmteil A nutzen. Die Zinsen sind hier risikoabhängig. Es ist wie beim KfW-Gründerkredit - Universell: Ein gutes Rating heißt geringes Risiko. Und entsprechend niedrigere Zinsen."
ERP-Kapital für Gründung
Unberührt von allen Änderungen in der KfW-Förderung bleibt das ERP-Kapital für Gründung. Darüber können Gründerinnen, Gründer sowie junge Unternehmen bis zu drei Jahre nach der Geschäftsaufnahme eigenkapitalähnliche Mittel in Form langfristiger Nachrangdarlehen erhalten. Das gilt für Neugründungen, Unternehmensnachfolgen, Beteiligungs oder Investitionsvorhaben. Wichtiger Effekt des ERP-Kapitals für Gründung: Der Kredit wird - rein "bankentechnisch" - dem Eigenkapital des Unternehmens zugerechnet. Die Eigenkapitalbasis des Unternehmens wird dadurch gestärkt und die weitere Aufnahme von Krediten (und den genannten Förderkrediten) erleichtert.
WEITERE INFORMATIONEN
Förderdatenbank des Bundes (www)
KfW Bankengruppe
Programmübersicht (www)
Infocenter der KfW Bankengruppe
Tel.: 0180 1 241124 (zum Ortstarif)
Montag bis Freitag von 7:30 bis 18:30 Uhr
Quelle: Existenzgründungsportal Newsletter Nr. 84 in 02/2011