
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU- Voraussetzungen Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen
oder
Effizienz-
Die Beratungsleistung wird von einem Berater erbracht, der verfahrenstechnische Kompetenz im Branchenumfeld nachweisen kann.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 50 % aus Mitteln des NRW-
Internet: http:/
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-
Tel. (0 23 61) 3 05-
Fax (0 23 61) 3 05-
E-
Marcus Lodde
0203/
lod@efanrw.de![]()