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Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Ab 2012 bemisst sich der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung an der vollen Bezugsgröße von 2.240 Euro in den neuen Bundesländern und 2.625 Euro in den alten Bundesländern. Daraus ergeben sich ab 2012 Beiträge von 78, 75 Euro (West) bzw. 67, 20 Euro (Ost).

Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung (§ 345b, § 434w SGB III). Demnach zahlen sie bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag.

Quelle: Existenzgründungsportal Newsletter Nr. 94 in 12/2011
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