Künstlersozialabgabe bleibt stabil
Alle Unternehmen, die den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen ermöglichen oder regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, müssen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abführen. Zu den abgabepflichtigen Unternehmen gehören beispielsweise Werbeagenturen, Verlage, Galerien, Ausbildungseinrichtungen.
Der Abgabesatz beträgt für das Jahr 2012 unverändert 3, 9 Prozent. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG), also Honorare, Gagen, Lizenzen, Tantiemen, Ankaufpreise und andere Formen der Bezahlung.
www.kuenstlersozialkasse.de
Quelle: Existenzgründungsportal Newsletter Nr. 94 in 12/2011