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Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher aus

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Enddatum der Sonderregelungen auf den 31. Dezember vorverlegt. Mit den Konjunkturpaketen hatte die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld befristet eingeführt.

Zum Jahresbeginn 2012 gilt für konjunkturelle Kurzarbeit in Unternehmen weitestgehend wieder das Recht vor der Wirtschaftskrise 2009. Betroffene Betriebe, die entweder bereits in Kurzarbeit sind oder Kurzarbeit anzeigen wollen, können sich an das Bearbeitungsbüro Arbeitgeber / Träger ihrer zuständigen Agentur für Arbeit wenden.

Quelle: Existenzgründungsportal Newsletter Nr. 94 in 12/2011
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