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Einheitlicher Ansprechpartner

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie sieht u. a. die Einrichtung sog. Einheitlicher Ansprechpartner vor, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können. Zentrale Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners soll die Übermittlung von Information darüber sein, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen. Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt der Einheitliche Ansprechpartner bei all diesen Verfahren eine unterstützende Funktion wahr.

In Nordrhein-Westfalen übernehmen Kreise und kreisfreie Städte die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Region Südwestfalen bestehend aus dem Hochsauerlandkreis, dem Märkischen Kreis und den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest hat die Voraussetzungen für die EA-Ansiedlung geschaffen. Der EA ist beim Märkischen Kreis in Lüdenscheid angesiedelt.

Sie können sich aber auch wie bisher unmittelbar an die zuständigen Behörden wenden.

EAP

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(Wirtschaftsförderung)

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