Bei Fragen zur Kreditvergabe können sich Unternehmen an den Kreditmediator der Bundesregierung Hans-Joachim Metternich wenden. Nach Eingang der Anfrage setzt er sich mit dem Unternehmen in Verbindung, erörtert das Anliegen und gibt konkrete Ratschläge. Ferner können Interessenten auf der Homepage auch unmittelbar den Antrag auf Kreditmediation ausfüllen. Sobald der Antrag vorliegt, werden Mediationswürdigkeit und Mediationsfähigkeit des Unternehmers geprüft. Im ersten Kontakt mit der Hausbank lässt sich der Mediator die Gründe der Ablehnung schildern und fragt nach, ob öffentliche Förderprogramme im Finanzierungsplan berücksichtigt wurden. Sofern eine Fortführung des Verfahrens sinnvoll erscheint, wird der Antrag mit einer kurzen Einschätzung an die zuständige Kammer weitergeleitet. 14 Tage nach ihrer Einbeziehung können die regionalen Kammern unter Einbindung aller Beteiligten und in eigener Verantwortung einen Mediationstisch organisieren, sofern nicht bereits im Vorfeld eine Lösung nach Abstimmung zwischen den Beteiligten und der Hausbank gefunden wurde.